
Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag muß schriftlich vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden. Bei minderjährigen Lehrlingen ist dieser Vertrag auch von dem /den Sorgeberechtigten zu unterzeichnen.
Der Ausbildungsvertrag wird bei der Handwerkskammer in der Lehrlingsrolle auf Vollständigkeit überprüft und registriert. Mit der Registrierung wird gewährleistet, dass der Auszubildende zu den vorgeschriebenen Prüfungen und je nach Beruf zu verpflichtenden Maßnahmen überbetrieblicher Unterweisung eingeladen wird. Vertragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Innung. Achtung: Unterschrift nicht vergessen!
Alle 4 Ausfertigungen des Vertrages müssen der Innung zugeleitet werden. Von dort werden sie an die Handwerkskammer weitergegeben. Sie erhalten 2 Exemplare des Vertrages nach Eintragung von Ihrer Innung zurück.
Hier der Link zum Digitalen Ausbildungsvertrag:
http://www.gfwh.de/index.php?id=170
Übersicht über die überbetrieblichen Lehrgänge
Nach der Neuordnung der Lehrgänge haben sich einige Veränderungen ergeben.
Unverändert bleiben:
Lehrgänge in der beruflichen Grundbildung (1. Ausbildungsjahr) für Kfz-Mechatroniker/innen und Mechaniker/innen für Karosserieinstandhaltungstechnik
- G-K1/05 Grundlagen Werkstoffbearbeitung
- G-K2/05 Fahrzeug-Instandsetzung
- G-K3/05 Messtechnische Grundlagen (2 Wo)
- oder je 1 Woche G-K3a und G-K3b
Für Kfz-Mechatroniker/innen ab 01.08.2010 bis 31.07.2013 (befristet)
K1/10
- Beleuchtungssysteme
- Starter und –Generatorsysteme
- Sensoren und Aktoren
- Technische Kommunikation
- Bewertung und Dokumentation von Vorgehensweisen und Ergebnissen
K2/10 Anknüpfung an G-K2
- Motormechanik
- Antriebstechnik
- Technische Kommunikation
- Dokumentation von Vorgehensweisen
K3/10 (ähnlich K2/97)
- Ottomotor
- Dieselmotor
- Abgaszusammensetzung und –analyse
- Technische Kommunikation
- Dokumentation von Vorgehensweisen
K4/10 (ähnlich K3/05)
- Untersuchung nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
- Diagnose von Fahrwerks- und Bremssystemen
- Technische Kommunikation
- Auswerten und Beurteilen von Diagnoseergebnissen
K5/10 (ähnlich K4/05)
- Diagnostizieren von Kfz mit Hilfe von Datenübertragungssystemen und Datenübertragungsverknüpfungen
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Bewerten und Dokumentieren von Vorgehensweisen und Ergebnissen
K6/10 (ähnlich K5/97)
- Planen von Arbeitsabläufen
- Fehlersuche und – lokalisierung in verschiedenen Fahrzeugsystemen
- Auswerten und Beurteilen von Messergebnissen
- Motormechanik
- Betriebliche und technische Kommunikation
Eine Verlängerung über 2013 hinaus ist wahrscheinlich.





