Mittlerweile hat es sich bei den Autofahrern herumgesprochen, dass das Telefonieren im Auto nur noch mit Freisprechanlage erlaubt ist. "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält", heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Auch im Stau oder an roten Ampeln gilt das Verbot. Erst bei ausgeschaltetem Motor, ist der Griff zum Handy erlaubt. Doch allein für 2008 verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt 433 000 Verstöße.
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