Bildungsscheck NRW

Fördersteckbrief Bildungsscheck NRW
Regelung für die Ausgabe von Bildungsschecks seit 05.01.2015
Ziele: Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten
Der neu gestaltete Bildungsscheck NRW richtet sich besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung wird unterstrichen.
Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.
- Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte
- Kurskosten: ab 500,- EUR
- Anzahl: max. zehn Bildungsschecks jährlich
- Zielgruppen: alle Beschäftigten (außer Öffentlicher Dienst)
- es werden auch Webinare, E-Learning und Inhouse-Seminare gefördert
- Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte selbst beraten und trägt den Eigenanteil.
- Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte
- Einkommen: zu versteuerndes Einkommen max. 40.000,- EUR, bei gemeinsam Veranlagten max. 80.000,- EUR
- Kurskosten: ab 500,- EUR
- Anzahl: ein Bildungsscheck jährlich
- Zielgruppen: alle Beschäftigten (außer Öffentlicher Dienst); Berufsrückkehrende Selbständige erhalten keine Bildungsschecks
- es werden auch Webinare, E-Learning und Inhouse-Seminare gefördert
- Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,00 EUR pro Bildungsscheck
Weitere Informationen unter www.bildungsscheck.nrw.de
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